Schon bislang sind unerbetene Werbeanrufe bei Privatpersonen, so genannte „Cold Calls“ oder „Initiativanrufe“ verboten, und zwar im Rahmen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Wie das Handelsblatt berichtet, will die Regierung nun die Gangart gegen „Cold Calls“ erheblich verschärfen, da trotz des gesetzlichen Verbots solche Anrufe nach wie vor tägliche Praxis sind.
Zu den erwogenen Maßnahmen gehört eine Bußgeldbewehrung, ferner die Abschöpfung der durch „Cold Calls“ erzielten Gewinne, ein Verbot der Rufnummernunterdrückung durch Call Center und sogar die generelle Nichtigkeit von Verträgen, die durch solche Initiativanrufe zustande kommen.
Mittelständler sollten in diesem Zusammenhang wissen, dass selbst „Cold Calls“ im gewerblichen Umfeld keineswegs immer rechtlich sauber sind. Nur dann, wenn eine regelmäßige Geschäftsbeziehung besteht, darf sorglos Telefonwerbung betrieben werden. Vor Call Centern, die schamlos Initiativanrufe bei Verbrauchern durchführen, sollte man sich nicht nur aus rechtlichen Gründen hüten, sondern auch, um den eigenen Namen nicht zu beschädigen. (Handelsblatt/pr)