Der Bund der Steuerzahler in Bayern weist in einem aktuellen Online-Beitrag auf eine neue Gebührenpflicht für Auskünfte der Finanzämter hin. Wer vom Finanzamt „ausführliche und verbindliche“ Auskünfte anfordere, müsse dafür vorher Gebühren bezahlen, so der Verband. Das sei die Konsequenz einer Neuregelung im Jahressteuergesetz 2007. Allerdings gelten für die Gebührenpflicht Einschränkungen: Sie fallen nur an, wenn es um verbindliche steuerliche Beurteilungen noch nicht konkret eingetretener Fälle, also um Vorabinformationen gehe.
Die Höhe richte sich nach der steuerlichen Auswirkung für den Antragsteller, belaufe sich aber auf mindestens 121 Euro und decke einen Gegenstandswert bis 5000 Euro ab. Alternativ fallen pro angefangene halbe Stunde Zeitaufwand 50 Euro an, sollte sich der Gegenstandswert nicht ermitteln lassen.
Interessant ist die Begründung: Das Steuerrecht sei nach Auskunft der Finanzbehörden so kompliziert geworden, dass der Aufwand für die Finanzämter im Vergleich zu früher erheblich zugenommen habe.
Strittig ist laut Steuerzahlerbund die Absetzbarkeit der Gebühren. Das sei bei der Gewerbesteuer möglich, nach Meinung einiger Fachleute aber auch generell bei Auskünften, die durch den Betrieb veranlasst werden. Sicher ist diese Auslegung aber noch nicht.
Gegenüber dem Steuerzahlerbund betonte die Finanzbehörde auch, dass „normale Auskünfte“ z.B. zu Fahrtkosten gebührenfrei bleiben. Ebenso seien im üblichen Rahmen bleibende kleine Hilfestellungen der Finanzbeamten kostenfrei. Teuer werde es aber für Unternehmen, die Auskünfte für langfristige Planungssicherheit benötigen. Solche werden per Antrag in einem besonderen Verfahren erteilt. (BdSt/ml)