Neben der höheren Mehrwertsteuer belastet auch die Steuerbürokratie die KMU. Wie sehr, das hängt unter anderem davon ab, ob ein Unternehmen der Ist- oder Soll-Besteuerung unterliegt. Wer ist-versteuern darf, führt erst dann Steuern ab, wenn eine Rechnung auch wirklich bezahlt ist; wer soll-versteuern muss, hat die Steuer zum Ende des Monats zu berappen, in dem der Umsatz gemacht wurde, unabhängig davon, ob der Unternehmer seinerseits das Geld dafür erhalten hat. Lag in den alten Bundesländern bis 31. Juni 2006 die Bemessungsgrenze dafür bei 125.000 Euro Gesamtumsatz, wurde sie zum 1. Juli 2006 wenigstens auf 250.000 Euro angehoben. In den neuen Bundesländern lag und liegt die Grenze bei 500.000 Euro. Das soll bis 2009 so bleiben. Hören Sie dazu unseren Podcast mit Diplom-Finanzwirt Karsten Schmidt. (ml)