Die EU-Kommission will die Zollabfertigung von Importen und Exporten aus und nach Nicht-EU-Ländern beschleunigen und sicherer machen. Eine der geplanten Maßnahmen besteht darin, ab dem 1. Januar 2008 Handelsunternehmen, die bestimmten Sicherheitskriterien genügen, den Rang eines so genannten „zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten“ (ZWB) zu verleihen. Für ZWBs gelten Erleichterungen bei Im- und Exporten. In einem zweiten Schritt wird ab dem 1. Juli 2009 ein elektronisches System zum Austausch von Vorabinformationen zwischen Unternehmen und Zollbehörden eingeführt.
Für Im- und Exporteure wird es bald ein Zweiklassensystem geben: Zuverlässige, die Zollvorschriften befolgende Handelsunternehmen werden als „zugelassene Wirtschaftsbeteiligte“ (ZWB) anerkannt. Mit der ZWB-Bescheinigung können diese Unternehmen gegenüber den nicht als ZWB anerkannten Unternehmen Erleichterungen bei den Grenzabfertigungen in Anspruch nehmen, auch in Bezug auf Sicherheitsaspekte.
Durch das ZWB-Konzept kann nach Meinung der EU-Kommission nicht nur die Lieferkette von Anfang bis Ende sicherer gestaltet werden, die Anerkennung als ZWB sei auch für die betreffenden Handelsunternehmen von großem Nutzen, da sie die Befolgung wirksamer Sicherheitskriterien und -prüfungen bestätigt. Unternehmen, die in Zukunft dem Kreis der zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten angehören, hätten dadurch Wettbewerbsvorteile.
Die Übermittlung von Vorabinformationen für grenzüberschreitende Waren soll ein Jahr später verpflichtend werden. Unternehmen haben dann summarische Zollanmeldungen für alle Waren abzugeben, die nach Europa eingeführt oder aus Europa ausgeführt werden. Das soll die Zollbehörden in die Lage versetzen, bereits vor dem Grenzübergang der Waren eine Risikoanalyse durchzuführen und sich auf Hochrisikosendungen zu konzentrieren.
Weitere Informationen (in Englisch) über die geplanten Änderungen sind auf der Website der Kommission abrufbar. (EU-Kommission/ml)