In 12% der Fälle sind Unternehmenskäufer mit dem gezahlten Kaufpreis im Nachhinein unzufrieden. Nachverhandelt wird seltener. Einer der Gründe: Die Käufer wollen das Verhältnis zum Verkäufer nicht belasten. Das ergab eine Befragung von M&A-Professionals durch die Wirtschaftskanzlei Nörr Stiefenhofer Lutz.
Hintergrund der Umfrage ist ein zunehmender M&A-Markt (Mergers & Acquisitions). Käufer geraten im Wettbewerb um lukrative Zielobjekte unter Zeit- und Preisdruck. Damit steigt das Risiko von Fehlkäufen. Die zentralen Fragen der Erhebung an die Teilnehmer lauteten deshalb: Wie oft wurde in den vergangenen zehn Jahren nachverhandelt? Auf welchem Wege wurde dies getan, und worin lagen die Gründe für die Unzufriedenheit?
Unter den insgesamt rund 1000 Befragten befanden sich M&A-Experten in Unternehmen (strategische Investoren), Manager von Private-Equity-Fonds, M&A-Berater und Investmentbanker. Die Studienteilnehmer waren bei 12% der von ihnen in den letzten zehn Jahren abgewickelten Transaktionen als Käufer eines Unternehmens oder einer Beteiligung mit dem gezahlten Kaufpreis unzufrieden. Nachverhandelt haben sie allerdings nur in 7% der Fälle. Wurde nach dem Abschluss nachverhandelt, geschah dies überwiegend in den ersten zwölf Monaten (65%). Allerdings entschieden sich 35% auch noch nach einem Jahr für diesen Schritt.
Die große Mehrheit (88%) verhandelte hinter verschlossenen Türen nach, nur 13% der Käufer ließen sich auf ein Gerichtsverfahren ein. Ähnlich zurückhaltend sind Unternehmenskäufer in Bezug auf Schiedsverfahren, denn nur 8% der Befragten wählten in der Vergangenheit diesen Weg. In den meisten Transaktionen sind die Rechtswege und -mittel allerdings im Kaufvertrag verbindlich geregelt.
Die häufigsten Ursachen für nachträgliche Kaufpreisanpassungen sehen die Studienteilnehmer in der vom Verkäufer falsch dargestellten Lage des Unternehmens (87%). Seltener wurden die verwendeten Bilanzierungsvorschriften (8%) oder zu hoch bewertete immaterielle Vermögensgegenstände (5%) als Ursachen für Nachverhandlungen angeführt.
Die Gründe, weshalb unzufriedene Käufer nicht am Preis nachbesserten, sind vielfältig: 43% wollten die Beziehung zum Verkäufer nicht durch eine Nachverhandlung belasten. 40% sahen mangelnde Erfolgsaussichten in Gerichts- und Schiedsverfahren. 38% scheuten die Kosten und die Dauer solcher Verfahren. Zudem gaben weitere 38% an, dass Preisklauseln keinen Raum für Nachverhandlungen ließen. (na/ml)