Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den vom Bundeswirtschaftsminister Michael Glos vorgelegten Entwurf des „Zweiten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft“ beschlossen. Mit dem Gesetz wird laut Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie eine Bürokratiekostenentlastung in Höhe von mindestens 58,8 Millionen Euro für die Unternehmen und mindestens 5 Millionen Euro für die Verwaltung erreicht.
Der Entwurf des Zweiten Mittelstandsentlastungsgesetzes enthält 17 Maßnahmen zum Bürokratieabbau. Vor allem klein- und mittelständische Unternehmen sowie Existenzgründer sollen in den Bereichen Statistik, Buchführung, Sozialversicherungs-, Gewerbe-, Preis- und Straßenverkehrsrecht entlastet werden, lässt das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wissen. Zugleich werde die Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur weiter verbessert.
Einige der Maßnahmen im Überblick: Das Auskunftsverfahren für Daten aus dem Gewerberegister soll praxisgerechter werden. Bislang erforderliche Auskunftsanträge sollen ganz entfallen oder durch automatisierte Verfahrensabläufe erheblich vereinfacht werden, so dass sich ein Gesamtentlastungseffekt für die Wirtschaft von rund 42 Millionen Euro ergeben könnte.
In der Dienstleistungskonjunkturstatistik sollen bereits vorhandene Verwaltungsdaten genutzt werden, so dass für etwa 33.000 kleinere Dienstleistungsunternehmen die vierteljährlichen Befragungen entfallen und dadurch rund 100.000 Arbeitsstunden oder umgerechnet Bürokratiekosten von insgesamt jährlich 3,5 Millionen Euro eingespart werden können.
Durch die Anhebung der Gewinnschwelle für eine steuerliche Bilanzierungspflicht von derzeit 30.000 auf 50.000 Euro soll die Zahl der Steuerpflichtigen verringert werden, die eine aufwendige Bilanz erstellen müssen.
Durch die Einführung der Datenübertragung für Arbeitgeberbescheinigungen bei Entgeltersatzleistungen entfallen bei den etwa 2,8 Millionen Abrechnungsstellen Kosten für jährlich mehrere hunderttausend Kranken-, Verletzten-, Mutterschafts- und Kinderkrankengeldbescheinigungen. Zusätzlich wird die bisher übliche Entgeltbescheinigung des Arbeitgebers für die Vorausberechnung der Rente durch eine automatisch erzeugte Sozialversicherungsmeldung ersetzt, was bei durchschnittlich jährlich rund 800.000 Neurentnern eine erhebliche Entlastung der Unternehmen bewirkt. (BMWi/ml)