Die Filges IT Beratung bietet eine kostenfreie Software an, die bei der gesetzlich vorgeschriebenen Erstellung eines öffentlichen Verfahrensverzeichnisses unterstützen soll.
Der Gesetzgeber verpflichte jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten verarbeite und unter den Anwendungsbereich des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) falle, eine Dokumentation des eigenen Datenschutzes auf Anfrage zur Verfügung zu stellen. Das so genannte Öffentliche Verfahrensverzeichnis sei auch dann zu führen, wenn kein betrieblicher Datenschutzbeauftragter zu bestellen sei. Bei vielen Unternehmen bestünde eine Unsicherheit über die notwendigen Angaben.
Die kostenlose Software ÖVv-Assistent unterstütze Unternehmen, die geforderte Dokumentation zu erstellen und zu pflegen. Dafür stünden Hilfefunktionen und Mustertexte zur Verfügung. Nach dem Speichern der erfassten Daten könne das Verzeichnis in herkömmlichen Textverarbeitungsprogrammen weiterverarbeitet werden. Die Software soll unter www.filges.de zum kostenlosen Download bereitstehen (Quelle: Filges IT Beratung/OSC).