Seit Jahresbeginn gilt das neue Baugesetzbuch, dessen Novellierung letzten August beschlossen wurde. „Mit der Novelle des Baugesetzbuches erleichtern wir die Innenentwicklung der Städte und Gemeinden. Bebauungsplanverfahren werden erheblich vereinfacht und verkürzt. Das fördert Investitionen, unterstützt den Bürokratieabbau und führt zu weniger Flächenverbrauch“ kommentierte Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee im Sommer den Beschluss. Jetzt ist es so weit: Der Weg für schnellere Bebauungen ist frei.
Beschleunigte Verfahren für Bebauungspläne in City-Lagen sollen weitere Abwanderungen von Gewerbe, vor allem von Läden aus den Innenstädten verhindern, um deren Attraktivität zu erhalten. „Dieses städtische Flair ist immer wieder in Gefahr: durch Einkaufszentren und Factory-Outlet-Center auf der grünen Wiese, durch den Boom der Discounter an den Ausfallstraßen und auch durch die Interessen mancher Makler und Hauseigentümer“, so Alexander Otto, Vorsitzender der Geschäftsführung der ECE Projektmanagement GmbH, die viel Erfahrung mit innerstädtischen Einkaufsgalerien besitzt.
Das Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben in Innenstädten sieht nun vor, dass bei Investitionsvorhaben bis zu einer Grundfläche von 20.000 qm die bisher vorgeschriebene komplexe förmliche Umweltprüfung entfällt. Nach einer Vorprüfung im Einzelfall gilt dies auch für Vorhaben bis 70.000 qm Grundfläche. Außerdem wird die Beteiligung von Behörden und der Öffentlichkeit gestrafft. Wer z.B. seine Bedenken gegen einen Bebauungsplan nicht während der Auslegung des Planentwurfs geltend macht, ist kann diese auch nicht mehr in einem späteren Normenkontrollverfahren vorbringen. Damit sollen die Bebauungspläne künftig schneller zum Ziel kommen. Die Verkürzung kann bis zur Hälfte der bisherigen Planungszeiten führen. (na/ml)