Die Erhöhung der Mehrwertsteuer zum Jahreswechsel war die höchste seit Bestehen der Steuer. Aber nicht nur der Steuersatz wurde erhöht, auch einige Regeln für den korrekten Umgang mit der Mehrwertsteuer wurden geändert. Ganz wichtig: Wurden auf Leistungen, die dieses Jahr erst erbracht werden, schon 2006 Rechnungen mit noch 16% Umsatzsteuer ausgestellt, muss die Steuerdifferenz von 3% nachträglich abgeführt werden. Diese und weitere Informationen rund um die Steuer für Unternehmer fasst ein Schwerpunkt im MittelstandsWiki zusammen. (ml)