Deutsche Unternehmen werden immer häufiger und umfangreicher durch Produktfälschungen geschädigt. Dem trägt ein von der Bundesregierung am vergangenen Mittwoch beschlossener Gesetzentwurf “ zur Umsetzung der EU-Durchsetzungs-Richtlinie“ Rechnung. Das Gesetz mit dem sperrigen Titel erleichtert nicht nur den Kampf gegen Produktpiraterie, sondern schränkt auch gleich den Abmahnmissbrauch gegen Privatpersonen ein.
Das Gesetz setzt die Richtlinie 2004/48/EG durch eine Novellierung von mehreren Gesetzen zum Schutz des geistigen Eigentums um: Patentgesetz, Gebrauchsmustergesetz, Markengesetz, Halbleiterschutzgesetz, Urheberrechtsgesetz, Geschmacksmustergesetz, Sortenschutzgesetz werden weitgehend wortgleich geändert. Ferner passt der Gesetzentwurf das deutsche Recht an die neue EG-Grenzbeschlagnahme-Verordnung an. Diese Verordnung sieht ein vereinfachtes Verfahren zur Vernichtung von Piraterieware nach Beschlagnahme durch den Zoll vor. Darüber hinaus enthält der Entwurf eine Anpassung an eine EG-Verordnung zum Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel und schließt hinsichtlich der unberechtigten Verwendung von geographischen Herkunftsangaben eine Strafbarkeitslücke.
Das Gesetz regelt auch gleich noch den Missbrauch von Abmahnungen gegen Privatpersonen als bequeme Einnahmequelle für Anwälte: Mahnen Anwälte Privatpersonen ab, die ohne geschäftliches Interesse gegen das Urheberrechtsgesetz verstoßen haben, dürfen sie sich für die erste Abmahnung zukünftig lediglich 50 Euro Kosten erstatten lassen. Das gilt jedoch nicht für Patent- und Markenrechtsfälle, da diese generell ein geschäftliches Interesse voraussetzen, warnt das Bundesjustizministerium. In diesen Fällen gelten die bisherigen Kostensätze. (Bundesministerium der Justiz/ml)