Ein neuer Referenten-Entwurf des Bundesfinanzministeriums lässt laut Wirtschaftsmagazin Capital den Verdacht keimen, mit der Einführung der Abgeltungssteuer solle der Geldanleger noch intensiver kontrolliert werden als bisher. Im November 2006 versicherte Bundesfinanzminister Peer Steinbrück noch, mit Einführung der Abgeltungssteuer könne der umstrittene Kontenabruf entfallen. Das Gegenteil scheint aber geplant zu sein. Trotz der neuen Pauschal-Besteuerung von 25 Prozent ab 2009 will das Bundesfinanzministerium die Überprüfung privater Konten ausbauen.
Nach Informationen von Capital (Ausgabe 4/2007) sollen Kontenkontrollen künftig beispielsweise auch erfolgen, um zu ermitteln, ob Kinder eigene Einkünfte haben. Mit solchen Informationen könnten die Behörden dann Kindergeld-Ansprüche überprüfen. Wollen Bundesbürger Unterhaltszahlungen an Verwandte steuerlich absetzen, können Finanzämter das zum Anlass nehmen, nachzuforschen, bei welchen Banken die Begünstigten eventuell noch eigenes Vermögen bunkern.
Und auch bei Kapitalerträgen reduziert sich laut Capital der Umfang der Kontrollen kaum. Zum einen dürfen Beamte weiter nach Zinsen und Spekulationsgewinnen aus der Zeit vor 2009 forschen – und zwar zehn Jahre rückwirkend. Zum anderen wird künftig kontrolliert, ob Banken die neuen Steuervorschriften auch richtig umsetzen. Bei dieser Gelegenheit können Fahnder dann auch weiter nach Schwarzgeld von Kunden suchen. Selbst Kommunen sollen künftig abfragen können, wieviel Geld Bürger auf der hohen Kante haben. Damit ließen sich Rückstände bei der Grund- und Gewerbesteuer leichter eintreiben und auch die Angaben der Bezieher von Arbeitslosengeld II zum eigenen Vermögen überprüfen. Dies ist staatlichen Stellen per Gesetz derzeit ausdrücklich verboten.
Die Neuregelungen zum Kontenabruf sollen bereits ab dem Tag der Gesetzesverkündigung gelten, voraussichtlich ab Mitte 2007. (na/ml)