Eine ergänzende Information zur gestrigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschafts- und Schenkungssteuer (wir berichteten darüber) veröffentlichte das Statistische Bundesamt: Das Steueraufkommen in diesen beiden Steuerarten betrug im Jahr 2006 rund 3,8 Milliarden Euro. Fast die Hälfte stammt aus Nordrhein-Westfalen (851 Millionen Euro) und Bayern (838 Millionen Euro).
In den neuen Ländern (einschließlich Berlin-Ost) betrug dieses Steueraufkommen lediglich 63 Millionen Euro. Die Einnahmen aus den beiden Steuerarten stehen als Landessteuer den Bundesländern zu.
Gegenüber dem Vorjahr hat sich das Erbschaft- und Schenkungsteueraufkommen um 8,1% verringert. Über einen 10-jährigen Zeitraum betrachtet wird jedoch deutlich, dass das Steueraufkommen aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer fast kontinuierlich zugenommen hat. 1997 lag das Aufkommen noch bei 2,1 Milliarden Euro. Nach der im Jahr 2002 letztmals durchgeführten Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik beziehen sich rund 80% der festgesetzten Steuer auf Erwerbe von Todes wegen, rund 20% auf Schenkungen. ( Statistisches Bundesamt/ml)