Internetshopping nimmt immer mehr zu. Nun will die Europäische Kommission eine Reihe von EU-Verbraucherschutzvorschriften so überarbeiten, dass sie den speziellen Bedingungen des Internets besser gerecht werden. Schwerpunkte sind unter anderem Garantien, Rückvergütungen und vertragliche Widerrufsfristen. Der Verbraucherschutz im Internet ist nach Auffassung der EU-Kommission unzureichend. Komplexe Vorschriften stünden aber auch immer wieder Geschäftsideen im Weg.
Und Internet-Shopping müsse sicherer werden. Um den EU-Bürgern bei grenzüberschreitenden Internet-Transaktionen mehr Rechtssicherheit zu verschaffen, diskutiert die Kommission die Überarbeitung von acht Richtlinien. Ihre Vorschläge dazu listet ein Grünbuch auf.
Mögliche Aktionspunkte sind zum Beispiel:
- Eine bessere Definition des Begriffs „Lieferung“ bei grenzübergreifenden Einkäufen (der größte Beschwerdebereich der Online-Kunden, wegen verspäteter, unvollständiger oder versäumter Lieferung).
- Die Klärung und Vereinfachung der Vorschriften für die Produktrückgabe: Die derzeit in der EU geltenden Regeln variieren stark, von der Benachrichtigung des Verkäufers per E-Mail bis zur obligatorischen Verwendung von Einschreiben.
- Gemeinsame Regeln für das Recht auf Produktrückgabe und die damit verbundenen Kosten: Hier variieren die Vorschriften derzeit von der kostenfreien Rückgabe bis zur vollständigen Kostenübernahme durch den Verbraucher selbst.
- Einfachere Vorschriften zur Minderung des Kaufpreises wenn eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich oder unverhältnismäßig ist.
- EU-weit harmonisierte „Widerrufsfristen“, wenn eine Kaufentscheidung rückgängig gemacht werden soll.
Für drei Monate können sich Interessierte zum Grünbuch der Kommission äußern. (EU-Kommission/ml)