Das Thema Unternehmensnachfolge ist für den deutschen Mittelstand eine riesige Baustelle. Michael Bockelmann, Verbandsdirektor des Genossenschaftsverbands Norddeutschland hat jetzt in einem Interview auf eine interessante Nachfolgealternative hingewiesen, den „Employee-Buy-out“ (EBO) durch Mitarbeiter in der Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft (eG). Diese Möglichkeit werde oft übersehen, weil das Wissen um die Gründungsmodalitäten von Genossenschaften fehle.
Dies gelte sowohl für die Industrie- und Handelskammern, Handwerks- und Landwirtschaftskammern als auch für Unternehmensberater, aber ebenso für viele Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte. „Die mangelnde Kenntnis über aktuelle Entwicklungen zur Gründung einer Genossenschaft ist das Hauptproblem, warum viele an den etablierten Kapital- und Personengesellschaften wie GmbH oder GbR festhalten, oder das Unternehmen aufgrund fehlender Nachfolge aufgeben müssen“, so Bockelmann.
Er preist die flexiblen Vorteile der genossenschaftlichen Rechtsform im Vergleich mit den anderen Rechtsformen als interessante Alternative für eine Unternehmensnachfolge: „Die eG erfordert kein Mindestkapital und keine notarielle Eintragung. Für Ein- und Austritt oder Anteilsübereignung ist ebenfalls kein Notar erforderlich. Damit ist die eG gerade für große Mitgliederzahlen bestens geeignet, eine schnelle und unbürokratische Gründung ist hier problemlos möglich,“ so Bockelmann.
Auch Mitarbeiter einer insolventen Firma können das Nachfolgeunternehmen als eG gründen, denn die Insolvenzsicherheit ist das Markenzeichen einer Genossenschaft. Bockelmann: „Das wichtigste Ziel bei der Nachfolgeregelung sollte doch in jedem Fall die Erhaltung und Sicherung der Arbeitsplätze sowie der fachkundigen Mitarbeiter sein, denn diese sind das wichtigste Kapital eines Unternehmens.“ Die Schließung des Unternehmens wird verhindert, Betriebsteile können weiter geführt werden und die eG bietet der gesamten Belegschaft die Möglichkeit demokratischer Mitwirkung, sowie umfassende und weitreichende Beteiligung am Unternehmen, was bei anderen Formen der Unternehmensnachfolge nicht oder nur bedingt möglich wäre. (na/ml)