Weitreichende Folgen habe das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer für das anstehende „Gesetz zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge“, mahnt Steuerrechtler Prof. Dr. Roman Seer von der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum (RUB). In seinem Urteil vom 31.1.2007 sprach das Gericht dem Erbschaftsrecht in seiner bisherigen Form die Verfassungsmäßigkeit ab (wir berichteten darüber).
Die „tiefgreifenden Mängel und Fehlwirkungen“ dieses Gesetzesprojektes haben Prof. Seer und PD Dr. Harald Jansen (Betriebswirtschaftliche Steuerlehre) in einer interdisziplinären Forschungsarbeit für den Finanzausschuss des Deutschen Bundestages herausgearbeitet. „Sollte die Große Koalition gleichwohl daran festhalten, ist ein erneuter Gang nach Karlsruhe vorgezeichnet“, so Prof. Seer. Der Experte fordert nun ein grundsätzliches Umdenken in der Erbschaftsbesteuerung.
Gleich mehrere Arbeiten des Bochumer Steuerrechtlers Seer liegen dem aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer zugrunde. Kein Wunder, dass ihn der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts nicht überraschte. Allerdings stehe seiner Auffassung nach der aktuelle Entwurf des „Gesetzes zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge“ im Widerspruch dazu: Er sieht vor, die Erbschaftsteuer auf so genanntes produktives Betriebsvermögen zu erlassen. Voraussetzung für diesen Erlass soll aber sein, dass der Erbe das Unternehmen zehn Jahre in wirtschaftlich vergleichbarem Umfang fortführt.
Für Seer gibt es nur zwei alternative Wege aus dem grundsätzlichen Dilemma: „Entweder verzichtet der Staat gänzlich auf eine Erbschaftsteuer oder er gestaltet ihre Wertmaßstäbe gleichheitskonform aus, verbreitert so die Bemessungsgrundlage und senkt zugleich spürbar den Steuertarif für alle Vermögensarten.“ Dass die sich abzeichnenden Turbulenzen um das Erbschaftsrecht angesichts der klaffenden Nachfolgerlücke in vielen mittelständischen Betrieben förderlich sind, darf bezweifelt werden. (idw/ml)