Nun hat die Neuregelung der Altersvorsorge für Selbstständige auch den Bundesrat passiert. Mit ihr sollen selbstständige Unternehmer besser als bisher abgesichert werden. Der Pfändungsschutz für Lebensversicherungen, die einen wesentlichen Bestandteil der Altersvorsorge bilden, wird dadurch deutlich verbessert. Versicherungen von Selbstständigen werden künftig genauso geschützt wie Renten oder Pensionen. Das Gesetz wird voraussichtlich Anfang März in Kraft treten.
Im Vergleich zu Arbeitseinkommen genießen die Einkünfte Selbstständiger bislang keinen Pfändungsschutz. Sie unterfallen, selbst wenn sie ausschließlich der Alterssicherung dienen, der Einzel- oder Gesamtvollstreckung. Diesem Risiko ist der Empfänger von Leistungen aus einer gesetzlichen oder betrieblichen Rentenversicherung nicht ausgesetzt. Ihm verbleiben die Rentenansprüche aus der Rentenversicherung, die nur wie Arbeitseinkommen gepfändet werden können. Diese bisherige Ungleichbehandlung sei nicht gerechtfertigt, so das Bundesjustizministerium. (BMJ/ml)