Einen Vorteil aus der Gesundheitsreform ziehen können nach Ansicht von Experten des Haufe Verlags geringverdienende Selbstständige: Hauptberuflich selbstständig Tätige mit geringem Einkommen dürfen unter bestimmten Voraussetzungen schon bald mit niedrigeren Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung rechnen.
In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) freiwillig versicherte Selbstständige mit geringen Einkünften zahlen bisher einen Mindestbeitrag von rund 285 Euro (einschließlich Pflegeversicherung) an ihre Krankenkasse. Ab dem 1. April 2007 haben die Krankenkassen in ihren Satzungen zu regeln, unter welchen Bedingungen ein geringerer Mindestbeitrag für hauptberuflich Selbstständige mit geringen Einnahmen anzuwenden ist. Ein solcher niedrigerer Mindestbeitrag muss von allen gesetzlichen Krankenkassen angeboten werden, das Gesetz sieht dies verpflichtend vor. (Haufe/ml)