Neue Leitlinien der EU-Kommission sollen Rechtsstreitigkeiten bei so genannten „Advance Pricing Agreements“ (APA) vermeiden. Bei diesen Verrechnungspreiszusagen handelt es sich um Absprachen zwischen Steuerverwaltungen der EU-Mitgliedstaaten. Sie legen fest, ob und wo grenzüberschreitende Geschäftsvorgänge besteuert werden. Nach Auffassung der EU-Kommission sind APAs geeignet, die Rechtssicherheit der grenzüberschreitend agierenden Unternehmen zu erhöhen und steuerliche Belastungen abzubauen.
Mit den neuen Leitlinien, die vom Gemeinsamen EU-Verrechnungspreisforum erarbeitet wurden, soll erreicht werden, dass verbundene Unternehmen bei grenzüberschreitenden Geschäftsvorgängen in den Ländern, in denen sie tätig sind, die richtige Steuerbemessungsgrundlage anwenden. Sie enthalten Erläuterungen, wie das Verfahren anzuwenden ist, bieten Lösungsmöglichkeiten für Einzelfragen und schildern Fallbeispiele. Bisher konnten die unterschiedlichen Vorschriften der Mitgliedstaaten über die Verrechnungspreise zu Widersprüchlichkeiten im EU-Binnenmarkt führen. So kam es vor, dass dasselbe Einkommen zweimal besteuert wurde, also eine so genannte Doppelbesteuerung eintrat.
Weitere Informationen zum Thema gibt es im Internet. (EU-Kommission/ml)