Laut einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs sind Betreiber eines so genannten Forums im Internet für die Beiträge ihrer Besucher verantwortlich und müssen verunglimpfende Beiträge entfernen, sobald sie davon Kenntnis erhalten. Das hat einerseits weitreichende Konsequenzen für Kundenforen von Firmen, gibt andererseits aber Firmen, die in privaten Foren ungerechtfertigt verunglimpft oder angegriffen werden auch eine bessere Möglichkeit, sich dagegen zu wehren.
Anlass für ein entsprechendes Urteil des VI. Zivilsenats des Bundesgerichtshof (vom 27.3.2007 – VI ZR 101/06) war die Klage des Mitbegründers eines Vereins gegen Kinderpornografie, der sich in einem Forum ungerechtfertigten Verdächtigungen ausgesetzt sah.
Im Kern bedeutet das Urteil, dass gegen einen Forumsbetreiber ab Kenntniserlangung von einem ehrverletztenden Beitrag im Forum ein Unterlassungsanspruch des Verletzten besteht, unabhängig von dessen Ansprüchen gegen den Autor des beanstandeten Beitrags. Einem Unterlassungsanspruch gegen den Betreiber des Forums stehe laut Gericht auch nicht entgegen, dass der beanstandete Beitrag in ein so genanntes Meinungsforum eingestellt worden ist. (Bundesgerichtshof/ml)