Wer seit dem 01. 01. 2004 mehr als zehn Vollzeitmitarbeiter (ausgenommen Lehrlinge) in seinem Betrieb beschäftigt, dessen Betrieb unterliegt dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG).
Das behindert eine flexible Mitarbeiterplanung – einerseits. Andererseits wären mittelständische Betriebe bei einer Anhebung der Grenze gegenüber den Großbetrieben für gute Leute noch unattraktiver. Unser Schwerpunktbeitrag bietet einen Überblick über den Kündigungsschutz und ähnliche Schutzrechte aus Sicht mittelständischer Unternehmen. (ml)