Ruhe- und Maximallenkzeiten für Lkw-Fahrer sollen EU-Bestimmungen angepasst werden. Zur Umsetzung einer EU-Verordnung hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt (16/4691), der die erforderlichen Anpassungen des deutschen Rechts enthält und die Voraussetzungen für die Änderungen der Fahrpersonalverordnung und der Kontrollrichtlinienverordnung schaffen soll.
Mit der EU-Verordnung, die – so die Bundesregierung – in wesentlichen Teilen am 11. April in Kraft treten wird, soll die Mindestruhezeit von Lkw-Fahrern von derzeit acht auf neun Stunden erhöht werden. Außerdem wird eine 14-tägige Wochenruhezeit von mindestens 45 Stunden vorgeschrieben. Die höchstzulässige Lenkzeit pro Kalenderwoche soll mit der Verordnung auf 56 Stunden begrenzt werden, die höchstzulässige Lenkzeit pro Doppelwoche darf 90 Stunden nicht überschreiten. (DB/ml)