Unternehmenssteuerreform jetzt im Kabinett durch

Wie erwartet hat das Bundeskabinett heute Vormittag dem Entwurf zur Unternehmenssteuerreform zugestimmt, so ist aus dem Finanzministerium zu hören. Einer der heftigsten Kritiker im Interesse des Mittelstands war Wirtschaftsminister Michael Glos. Er hatte vor der Sitzung angekündigt, seine Forderung nach Nachbesserungen im Sitzungsprotokoll niederlegen zu lassen, dem Gesetzentwurf formal aber zuzustimmen. Der Entwurf soll noch vor dem Sommer dem Bundestag und abschließend dem Bundesrat vorgelegt werden. Erst wenn beide Organe zugestimmt haben, wird aus dem Entwurf geltendes Gesetz.

Der Entwurf zur Unternehmenssteuerreform sieht vor, dass die steuerliche Gesamtbelastung für Kapitalgesellschaften ab Anfang 2008 auf etwas unter 30% gesenkt wird. Die Steuerbelastung für größere Personengesellschaften soll diesem Satz ebenfalls angeglichen und damit eine Gleichbehandlung beider Gesellschaftsformen erreicht werden. Private Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne aus Wertpapiergeschäften sollen ein Jahr später (2009) mit einer anonym erhobenen Abgeltungssteuer von einheitlich 25% belegt werden.

Eine weitere Regel, die „Zinsschranke“ soll eine Gewinnverlagerung in das Ausland verhindern. Sie regelt die Abzugsfähigkeit von Zinsaufwendungen in Abhängigkeit von der Höhe des Gewinns. Eine Freigrenze von einer Million Euro soll dafür sorgen, dass KMUs von der Zinsschranke nicht beeinträchtigt werden. (ml)