Wie der Presseservice von Microsoft mitteilte, findet seit dem 5. März 2007 eine Aufklärungskampagne zum Thema „gebrauchte“ Software durch Microsoft statt.
Microsoft wolle mit der Veranstaltungsreihe, die nach dem Termin in München auch in Hamburg, Berlin, Frankfurt, Köln und Stuttgart stattfinden soll, für Klarheit sorgen, wann Software vom bisherigen Nutzer auf einen neuen Nutzer übertragen werden dürfe und wann nicht. Die Verwendung gebrauchter Software enthalte Risiken, die Unternehmen kennen sollten. So unterscheide Microsoft zwischen Softwarepaketen und Volumenlizenzen. Nach Definition von Microsoft ist ein Softwarepaket ein vollständiges Softwareprodukt, das in der Regel auf nur einem PC genutzt werden darf. Bei Volumenlizenzen hingegen sei die Sachlage anders.
In diesem Fall werde dem Nutzer durch den Lizenzvertrag das Recht eingeräumt, die Software auf mehreren PCs zu nutzen. Hier begründe der Lizenzvertrag ein Recht zur Vervielfältigung insbesondere für das Installieren, das sich nicht erschöpfen könne. Bei Softwarepaketen sei demnach die Übertragung von einem Nutzer auf einen neuen Nutzer unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Dazu müssten die Lizenzbedingungen eingehalten und im Zuge dessen das komplette Package inklusive Original-CD und Handbuch übergeben und die Software auf dem eigenen PC gelöscht werden. Eine Übertragung von Lizenzen aus Volumenlizenzpaketen dürfe nur nach Einwilligung von Microsoft unter bestimmten Bedingungen erfolgen. Sei dies nicht der Fall, handele es sich um eine Raubkopie. In diesem Fall mache sich der Geschäftsführer persönlich haftbar (Quelle: Microsoft Presseservice/OSC).