Für die EU-Mittel im Finanzierungszeitraum 2007 bis 2013 gelten ab 1. Mai neue Finanzvorschriften. Die neuen Bestimmungen sollen laut EU-Kommission den Zugang zur Finanzierung vereinfachen und den Verwaltungsaufwand reduzieren. Ein Teil der Änderungen wird nach Meinung der Initiatoren vor allem KMUs, Schulen, Universitäten, Forschern, Entwicklungsagenturen und Kommunen das Leben erleichtern. Erstmals werden auch die Namen sämtlicher Empfänger von EU-Geldern publik gemacht.
Mehr Transparenz und stärkere Rechenschaftspflicht sollen die Ausgabeneffizienz erhöhen und die Interessen der EU-Steuerzahler schützen. Die neue Haushaltsordnung werden maßgebend sein für eine neue Generation von EU-Programmen, die sich in einem Zeitraum von sieben Jahren auf insgesamt 975 Milliarden Euro belaufen. Bürokratieabbau sollen den Zugang zu diesen Mitteln erleichtern. Die Änderungen in Kurzform:
- Für Finanzhilfen bis zu 25.000 Euro verringert sich der Dokumentationsaufwand.
- Eine Kofinanzierung wird in Form von Arbeitsleistung des Personals möglich sein.
- Bei Finanzhilfen von weniger als 60.000 Euro kann im Rahmen der Vorfinanzierung nach einer Risikoanalyse auf finanzielle Garantien verzichtet werden.
- Bei Aufträgen bis zu 60.000 Euro, die zur Abwicklung einer Finanzhilfe erforderlich sind, werden nur die allernötigsten Vorschriften auferlegt wie Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung und das Verbot von Interessenkonflikten.
- Für die Vergabe öffentlicher Aufträge im vereinfachten Verfahren wird der Schwellenwert von bisher 50.000 Euro auf 60.000 Euro angehoben.
- Die Schwellenwerte für EU-Aufträge von geringem Wert, bei denen sich ein Bieter damit genügen kann, einfach eine ehrenwörtliche Erklärung abzugeben, dass keine Verurteilungen wegen Straftaten vorliegen und nicht mehr umfangreiche Nachweise erbringen muss, werden heraufgesetzt.
- Vereinfachungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Bereich der Außenhilfe durch höhere Schwellenwerte (bis zu 5 Millionen Euro für Bauleistungsverträge).
Mehr Transparenz und Kontrolle tragen zum besseren Schutz der finanziellen Interessen der EU bei. Die Identität der Empfänger von EU-Geldern im Rahmen der Strukturfonds und der Außenhilfe wird ab 2008 und die der Empfänger von Agrarsubventionen ab 2009 in allen Mitgliedstaaten offen gelegt.
Die zentrale Datenbank der von EU-Förderung ausgeschlossenen Organisationen wird allen EU-Institutionen und Mitgliedstaaten zugänglich sein. In dieser Datenbank sind alle einschlägigen Informationen über Wirtschaftsteilnehmer erfasst, die wegen Betrug oder Korruption in den Mitgliedstaaten und Drittländern im Zusammenhang mit der Durchführung von EU-Programmen verurteilt wurden.
Nach den neuen Finanzvorschriften sind auch die Mitgliedstaaten zu einer verstärkten Berichterstattung über die Durchführung des von ihnen verwalteten Teils des EU-Haushalts (drei Viertel des gesamten EU-Budgets) verpflichtet.
Die Änderungen sind laut EU-Kommission Reaktionen auf die Erfahrungen der letzten drei Jahre. Die überarbeitete Haushaltsordnung wurde vom Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten am 29. November gebilligt und vom Rat am 13. Dezember 2006 einstimmig angenommen. Da die Durchführungsvorschriften zur praktischen Umsetzung der überarbeiteten Haushaltsordnung nun erlassen sind, werden die neuen Bestimmungen ab 1. Mai 2007 gelten. (EU-Kommission/ml)