Seit Samstag, den 31. März 2007, ist das Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge in Kraft. Der Pfändungsschutz für Altersvorsorgeverträge, insbesondere Lebens- und private Rentenversicherungen Selbstständiger, wird deutlich verbessert. Künftig sind diese Formen der Altersvorsorge vor dem Vollstreckungszugriff der Gläubiger genauso geschützt wie etwa die Rente oder Pensionen bei abhängig Beschäftigten. Der Gesetzestext steht im Wortlaut im Internet zur Verfügung. (BMJ/ml)