Der Bundesrat stört sich an der Formulierung im Gesetzesentwurf der Bundesregierung, wonach Raucherräume eingerichtet werden dürfen, „wenn insgesamt eine ausreichende Anzahl von Räumen zur Verfügung steht“. Der Bundesrat fordert eine Festschreibung, dass von diesen Räumen keinerlei Gesundheitsgefahren für Dritte ausgehen dürfen. Derartige Auflagen wären jedoch vor allem für das Hotel- und Gaststättengewerbe mit erheblichen Mehrkosten für bauliche Maßnahmen, Gutachten und bürokratische Belastungen verbunden.
Der Bundesrat will außerdem prüfen lassen, ob die Zuständigkeit für die Ahndung der Verstöße gegen das Nichtraucherschutzgesetz einer Bundesbehörde übertragen werden kann.
Die Bundesregierung plant ein grundsätzliches Rauchverbot in allen Einrichtungen des Bundes, in öffentlichen Verkehrsmitteln inklusive Taxis und auf Bahnhöfen. Es gilt, so die Regierung, „auch in Räumen, die nur von einer Person als Arbeits- und Dienstraum genutzt werden“. Diese Ausdehnung auf Arbeitsräume die nur vom rauchenden Mitarbeiter selbst genutzt werden, könnte Personalverantwortlichen einiges Kopfzerbrechen bereiten, wenn der betreffende Mitarbeiter das Verbot ignoriert. Hier werden voraussichtlich Arbeitsgerichtsurteile die praktische Ausgestaltung präzisieren müssen. Das Gesetz soll zum 1. September 2007 in Kraft treten.
Ferner wird zum Schutz von Jugendlichen die Altersgrenze für die Abgabe von Tabakwaren und das Rauchen in der Öffentlichkeit von 16 auf 18 Jahre angehoben. Die Automatenaufsteller haben bis 1. Juli 2009 Zeit für die Umstellung. (Bundestag/ml)