Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der Rechteinhaber beim Kampf gegen Produktpiraterie stärken soll. Unter anderem sieht der Entwurf eine Regelung für Abmahnungen nach Urheberrechtsverletzungen vor. Außerdem sollen die Urheberrechte, die Grenzbeschlagnahmeregelungen und Gesetze zur Herkunftskennzeichnung untereinander und an EU-Vorschriften angeglichen werden.
Der Bundesrat stützt den Entwurf und betont zusätzlich die wichtige Rolle des Schutzes geistigen Eigentums für die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt des Landes. In Bezug auf einige Regelungen äußerte der Bundesrat jedoch die Sorge, dass das Ziel nicht erreicht und der Schutz der Rechteinhaber nicht verbessert werde. Dies gelte für die Einführung eines Richtervorbehalts beim Auskunftsanspruch gegenüber Dritten (beispielsweise Internetprovider). Problematisch sei in diesem Zusammenhang auch, dass der Gesetzentwurf keine Aussage darüber treffe, inwieweit die Regelungen mit datenschutzrechtlichen Bestimmungen auf nationaler und europäischer Ebene vereinbar sind, so der Bundesrat.
Die Bundesregierung ist hingegen der Ansicht, dass ein Richtervorbehalt bei dem Auskunftsanspruch gegenüber Dritten erforderlich sei. Auch die datenschutzrechtlichen Bedenken des Bundesrates teilt sie nicht. (Deutscher Bundestag/ml)