Der Bundesrat will die Zugangsbedingungen zum Anwaltsnotariat neu regeln und hat deshalb einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt. Er enthält die Einführung einer notariellen Zugangsprüfung. Sie soll alle für die notarielle Tätigkeit relevanten Gebiete abdecken und sicherstellen, dass die Bewerber zur praxisgerechten Umsetzung ihrer Kenntnisse geeignet sind. Die Prüfung soll vor einem bei der Bundesnotarkammer einzurichtenden Amt abgelegt werden.
Auch die Voraussetzungen der Bundesnotarordnung sollten geändert werden. Wird der Gesetzesentwurf angenommen, muss der Bewerber zukünftig seine Tätigkeit als Rechtsanwalt nachweisen, ein Zulassungsnachweis reicht dann nicht mehr aus. Ferner sieht der Entwurf eine dreijährige hauptberufliche Tätigkeit im Landgerichtsbezirk statt bisher im Amtsgerichtsbezirk vor, sowie die Nachweise über 15 Teilnahmestunden an einer notarspezifischen Fortbildungsveranstaltung und 160 Stunden Praxisausbildung als Notar.
Die Regierung verweist zur Begründung der Neuregelung auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von April 2004, in dem das Gericht eine individuelle Prüfung und Prognose der fachlichen Eignung des einzelnen Bewerbers verlangt hatte. Der Gesetzesentwurf liegt demnächst dem Parlament zur Beratung vor .(Deutscher Bundestag/ml)