Logistik- und Transportunternehmen kennen die umfangreichen Vorschriften und Regeln für den Transport gefährlicher Güter aus dem Effeff. Auch die Hersteller gefährlicher Güter und deren Kunden sind in aller Regel damit vertraut. Wer aber nur sporadisch mit solchen Waren und Stoffen zu tun hat, erkennt nicht immer, wann ein Transportgut als Gefahrgut gilt. Oft fehlt auch das Wissen über Umfang und Strenge der Vorschriften.
Der Beitrag „Gefahrguttransport – ID-Plaketten sind Pflicht“ im Unternehmerportal MittelstandsWiki wendet sich deshalb an Unternehmer mit wenig Erfahrung im Gefahrguttransport. Der Leitfaden erläutert die wichtigsten Bestimmungen, beschreibt grundlegende Maßnahmen und nennt kompetente Ansprechpartner für kompliziertere Fälle. (ml)