Ohne Gegenstimmen hat der Verkehrsausschuss des Bundestages am Mittwochmittag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung der Vorschriften für Berufskraftfahrer angenommen. Mit den darin formulierten Änderungen werden Ruhe- und Maximallenkzeiten für Lkw- und Busfahrer an EU-Bestimmungen angepasst (wir berichteten darüber).
Der endgültige Gesetzentwurf sieht nach kleinen Änderungen durch die Oppositionsparteien unter anderem eine Erhöhung der vorgeschriebenen Mindestruhezeit von Lkw-Fahrern von derzeit acht auf neun Stunden vor. Außerdem wird 14-tägig eine Ruhezeit von mindestens 45 Stunden am Stück vorgeschrieben. Die höchstzulässige Lenkzeit pro Kalenderwoche wird mit dem Gesetz auf 56 Stunden begrenzt, die höchstzulässige Lenkzeit pro Doppelwoche darf 90 Stunden nicht überschreiten. (Deutscher Bundestag/ml)