In einer Antwort auf eine Nachfrage der Opposition nach dem Stand des Bürokratieabbaus verriet die Bundesregierung, das geltende Bundesrecht umfasse zurzeit immer noch 2560 Rechtsverordnungen. Allein in dieser Legislaturperiode hätten die einzelnen Bundesministerien bisher 389 Rechtsverordnungen erlassen.
Andererseits seien auch 655 aufgehoben oder gegenstandlos geworden. In den Zahlen nicht enthalten seien Aufhebungs- und Änderungsverordnungen.
Die Anzahl der Vorschriften und Verordnungen ist aber nach Ansicht der Bundesregierung kein geeignetes Mittel, um die Bürokratielage zu beurteilen. Diese Regeln gäben schließlich auch Rechtssicherheit. Eine Maßnahme im Kampf gegen überflüssige Bürokratie sei der Ausbau der Datenbank für Verwaltungsvorschriften des Bundes, der am 31. Mai 2006 für alle obersten Bundesbehörden beschlossen wurde. (Bundestag/ml)