Die Bundesregierung hat gestern die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) beschlossen und einen Bericht zur Förderung der energetischen Gebäudesanierung beraten. Damit ist der Weg für die Einführung von Energieausweisen für Gebäude frei. Bei gewerblichen Immobilien (Nichtwohngebäuden) sind Eigentümer und Vermieter ab 1. Januar 2009 verpflichtet, Kauf- und Mietinteressenten einen Energieausweis für das Gebäude vorzulegen.
Die künftigen Energieausweise mit ihren Modernisierungsempfehlungen setzen laut Bundeswirtschaftsministerium einen wichtigen Anreiz zur energetischen Sanierung. Die neue Regelung wird nach Ansicht vieler Experten das Bau-, Sanierungs- und Installationsgewerbe zusätzlich beleben.
Für Nichtwohngebäude wird der Energieausweis am 1. Januar 2009 Pflicht. Eigentümer und Vermieter von Nichtwohngebäuden können wählen, ob sie den Energieausweis auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs oder des tatsächlichen Energieverbrauchs verwenden. Zur Kostenbegrenzung darf auf Pauschalen und fachlich gesicherte Erfahrungswerte zurückgegriffen werden. Auch eine Begehung des Gebäudes durch einen Gutachter ist nicht vorgeschrieben, kann aber im Einzelfall erforderlich sein.
Für Wohngebäude gelten je nach Baujahr und Ausführung der 1. Januar 2008 bzw. der 1. Juli 2008 als Stichtag. Die Verordnung bedarf vor dem Inkrafttreten noch der Zustimmung des Bundesrates. (BMWi/ml).