Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) sieht bei der vor wenigen Tagen verabschiedeten Unternehmenssteuerreform viel Positives, aber auch gravierende Fehler. Die Bundesregierung habe richtige Schritte zu einer Entlastung des Mittelstandes eingeleitet, gerade auch für die im Handwerk dominierenden Personenunternehmen. Das verbessere die Wettbewerbsfähigkeit. Bei der Stärkung der Eigenkapitalbasis und der Investitionskraft verfehlen jedoch die vom Gesetzgeber gewählten Instrumente ihr Ziel, so der Verband.
Das Handwerk bleibe daher bei seiner Kritik etwa an der Thesaurierungsrücklage oder der bürokratischen Ausgestaltung der Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter.
Mit der Senkung der Körperschaftssteuer sinke die definitive Unternehmenssteuerbelastung der rund 200.000 GmbHs im Handwerk um rund neun Punkte. Auch die Neujustierung der Gewerbesteuer aus verminderter Messzahl und neuem Hinzurechnungsfreibetrag stelle eine Verbesserung gegenüber dem Status Quo dar – de facto führe dies zur Beseitigung der Substanzbesteuerung für die Mehrzahl der kleinen und mittleren Betriebe.
Personenunternehmen werden nach Meinung des ZDH durchgängig von der deutlich erhöhten Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer profitieren. Auch der noch in der vergangenen Woche nachgebesserte 7g-Investitionsabzugsbetrag finde die Zustimmung des Verbands.
Es gebe aber auch Schattenseiten. Es entspreche zwar der Forderung des Handwerks, dass die Bundesregierung das Instrument der Thesaurierungsrücklage für einbehaltene Gewinne von Personenunternehmen auf den Weg gebracht hat. Aber: Die technische Umsetzung dieses Vorhabens im Gesetz ist aus Sicht des mittelständischen Handwerks verfehlt. Das Ziel, die Eigenkapitalbasis der kleinen und mittleren Betriebe in der Breite auch tatsächlich zu stärken, wird nicht erreicht. Es sei deshalb das Ziel des Handwerks, im weiteren Verfahren eine Korrektur des im Gesetzentwurf vorgesehenen Zwangs zur erstrangigen Entnahme aus der Thesaurierungsrücklage zu erwirken. Der Personenunternehmer müsse jederzeit auf sein bereits voll versteuertes Kapital zugreifen können, fordert deshalb der ZDH. (ZDH/ml)