Zur Vorsicht beim Kauf gebrauchter Software rät der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM). Auch wenn gebrauchte Software verlockend preiswert und in vielen Fällen auch eine sinnvolle Alternative sein kann, dürfe nicht jede Software weiterverkauft werden. Es komme auf die Art der Softwarelizenz an.
Die wichtigsten Regeln dazu fasst der Verband in drei Punkten zusammen:
- Einzelplatzsoftware auf Datenträgern kann weiterverkauft werden
Kommt das PC-Programm auf einem Originaldatenträger wie CD oder DVD, darf es nach der Nutzung weiterverkauft werden. Das ist bei Einzellizenzen die einhellige Meinung der Gerichte. Voraussetzung ist, dass der bisherige Nutzer die Software von seinem Rechner gelöscht hat. - Aufpassen bei Downloadsoftware und Volumenlizenzen
Weniger klar ist die Rechtslage bei Downloads aus dem Internet. Juristen sind sich uneins, ob diese Lizenzen generell weiterverkauft werden dürfen. Zwei Gerichte haben bereits entschieden, dass Softwarehersteller hier die Übertragung auf Dritte ausschließen können. Für Volumenlizenzen zur Nutzung an mehreren Arbeitsplätzen gilt: Wer einen solchen Vertrag hat, darf daraus nicht ohne weiteres Einzelplatzlizenzen weitergeben. - Lizenzvertrag lesen und bei Bedarf nachfragen
Wer Downloadsoftware oder Volumenlizenzen übertragen will, sollte zuerst das Kleingedruckte prüfen. Oft untersagt der Nutzungsvertrag den Weiterverkauf. Auch Käufer können sich informieren – beim Gebrauchthändler, beim Hersteller und im Zweifel beim Rechtsanwalt. Vor allem der Hersteller der Software sollte bestätigen, dass bereits genutzte Lizenzen übertragen werden dürfen.
Auf Details geht der BITKOM in einer Stellungnahme ein. Dort nennt der Hightech-Verband auch aktuelle Urteile zum Thema. Sie steht per Download zur Verfügung. (BITKOM/ml)