Ausländische Investoren klagen häufig über mangelnde Transparenz der Unternehmensführung und Abhängigkeiten der Aufsichtsgremien deutscher Aktiengesellschaften. Seit 2002 gibt es jedoch den „Deutschen Corporate Governance Kodex“ (DCGK), ein Regelwerk mit Empfehlungen für eine gute Unternehmensleitung und -kontrolle. Der Kodex ist kein Gesetz, das Aktiengesellschaften befolgen müssen, aber diese können sich ihm freiwillig unterwerfen.
Wer sich aber einmal auf ihn eingelassen hat, muss sich auch daran halten oder mit rechtlichen Sanktionen rechnen, denn der Kodex hat offiziellen Charakter. Er wurde von der Bundesregierung im Jahr 2002 erstmals beschlossen und verkündet.
Unsere Autorin Sabine Philipp beschreibt in ihrem Beitrag „Corporate Governance – der Kodex wirft Glanz auf AGs“ im MittelstandsWiki weitere Details des Kodex, die Auswirkungen im Falle der Selbstverpflichtung und für wen der Kodex sinnvoll ist. (ml)