Die EU-Kommission ist entschlossen, gegen die Beschäftigung von illegalen Zuwanderern in Zukunft härter vorzugehen. Ein entsprechender Richtlinienvorschlag sieht vor, dass gegen die betreffenden Arbeitgeber Sanktionen verhängt werden können. Man müsse sehen, dass einer der wichtigsten Anreize für illegale Zuwanderer die Aussicht auf Arbeit sei, so die Kommission.
Das Phänomen der illegalen Beschäftigung lässt sich laut Kommission nur schwer beziffern. Neuesten Schätzungen zufolge halten sich zwischen 4,5 und 8 Millionen Menschen illegal in der EU auf. Die von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung am meisten betroffenen Wirtschaftszweige sind das Baugewerbe, die Landwirtschaft, die Haus- und Reinigungsdienste sowie das Hotel- und Gaststättengewerbe. Die Mitgliedstaaten sähen zwar bereits Sanktionen vor, doch gebe es beträchtliche Unterschiede hinsichtlich der Schwere und der Durchsetzung dieser Sanktionen. Das verhinderte nach Meinung der Kommission in der Vergangenheit die konsequente Umsetzung der Verbote. Daher müsse dafür gesorgt werden, dass alle Mitgliedstaaten ähnlich vorgehen und ihre Maßnahmen auch tatsächlich durchsetzen.
Die EU-Kommission schlägt weiter vor, mit Drittstaaten, die zur aktiven Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der illegalen Migration bereit sind, Mobilitätspartnerschaften einzurichten. Für die Staatsangehörigen dieser Länder könnte die EU Möglichkeiten der legalen Zuwanderung, z.B. Kurzzeitvisa, anbieten. Auch eine geografisch erweiterte Zusammenarbeit gegen illegale Zuwanderung ist angedacht. So wird vorgeschlagen, die Türkei, die westlichen Balkanländer und die Partnerländer der Europäischen Nachbarschaftspolitik im Nahen und Mittleren Osten einzubinden. (EU-Kommission/ml)