Nicht jeder will sein Unternehmen als Einzelkämpfer aufbauen. Schließen sich aber mehrere Personen zusammen, ist die Wahl der Rechtsform des gemeinsamen Unternehmens nicht leicht. Die GmbH verlangt ein gerade für Arbeitslose nur schwer aufzubringendes Mindestkapital. Die Limited treibt die Gründer in einen unbekannten Rechtsrahmen und für die Genossenschaft waren bisher sieben Mitglieder Voraussetzung. Letztere wurde aber vor Kurzem reformiert. Dr. Jost W. Kramer, Professor für Allgemeine Betriebswirtschaft, untersuchte deshalb die aktuelle Fassung auf ihre Eignung für Gründer.
Mitte letzten Jahres wurde das deutsche Genossenschaftsgesetz einer grundlegenden Renovierung unterzogen und in vielen Passagen nicht nur sprachlich modernisiert, sondern auch inhaltlich. Dr. Jost W. Kramer (siehe Bild), Professor an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften der Hochschule Wismar, hat deshalb untersucht, ob sich die jetzige Ausgestaltung der Rechtsform Genossenschaft für Gründungsaktivitäten besser eignet, als die ursprüngliche.
Die Studie ergab, dass nicht nur die Zahl der Pflichtmitglieder einer Genossenschaft auf drei reduziert wurde, sondern auch zahlreiche andere organisatorische Vereinfachungen für kleine Unternehmen in das Gesetz integriert wurden. Nach Ansicht des Wissenschaftlers ist damit die Rechtsform der Genossenschaft für Gründer deutlich attraktiver geworden.
Die Studie mit weiteren Details ist als Heft 03/2007 der Wismarer Diskussionspapiere erschienen. Sie kann kostenlos im Internet per Download bezogen werden (idw/ml)