Voraussichtlich zum 1. August 2007 treten modernisierte Aus- und Fortbildungsordnungen sowie Meisterprüfungsverordnungen in einer Reihe von Handwerksberufen in Kraft. Betroffen sind folgende Berufsgruppen: Bestattungsfachkräfte, Brauer und Mälzer, Fachkräfte für Holz- und Bautenschutzarbeiten (zweijährig), Holz- und Bautenschützer (dreijährig), Mechatroniker für Kältetechnik und Mediengestalter Digital und Print.
Damit wird gerade für die kleinen und mittleren Handwerksbetriebe eine zukunftssichere Aus- und Fortbildung ihrer Mitarbeiter gewährleistet. Die Überarbeitung durch den Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) fand unter Beteiligung von Experten aus Betrieben, Fachverbänden und Handwerkskammern statt.
Bereits zum 1. Januar 2007 traten modernisierte Verordnungen im Damen- und Herrenschneider-Handwerk sowie im Konditoren-Handwerk in Kraft. In Kürze wird der Erlass der Meisterverordnungen für das Schilder- und Lichtreklame-Handwerk und das Zahntechniker-Handwerk erwartet. Darüber hinaus finden erste Abstimmungsgespräche mit den Gewerkschaften zur Einführung einer bundeseinheitlichen Verordnung für den Geprüften Betriebswirt statt. (ZDH/ml)