Die Ergebnisse der gestrigen Einigung der Koalition zur Steuerreform seien unerklärlich, wetterte der Bundesverbandes Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) am Tag nach der Koalitionssitzung. Obwohl ihm in zahlreichen Gesprächen mit Finanzpolitikern beider Fraktionen ausnahmslos versichert worden sei, man nehme die Kritik der Leasing-Branche ernst, sollen Leasing-Investitionen nun doch durch eine Doppelbesteuerung belastet werden.
BDL-Präsident Reinhard Gödel menetekelte dann auch: „Das Ausmaß dieser Doppelbelastung ist so bedeutend, dass der Investitionsmotor Leasing ins Stocken geraten kann“. Mit einer wissenschaftlichen Studie der Universität Köln hatte der BDL gegenüber dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages zu belegt versucht, dass die Pauschalierungssätze für die gewerbesteuerpflichtigen Finanzierungsanteile der Leasing-Raten mit 20% für Mobilien und 75% für Immobilien unrealistisch hoch angesetzt seien. Auch der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates hatte empfohlen, die Sätze auf 15% bzw. 60% zu reduzieren.
Die Studie zeigt nach Meinung des Verbands, dass die gewerbesteuerliche Belastung des Finanzierungsaufwands einer Leasing-Investition zukünftig das 2,5fache einer vergleichbaren kreditfinanzierten Investition betragen würde, weil Kreditinstitute durch das Bankenprivileg von einer Doppelbesteuerung verschont werden. „Lediglich bei der Zinsschranke wurde der Kritik der Leasing-Wirtschaft Rechnung getragen, aber auch nur halbherzig“, kommentierte Gödel weiter. „Die Umstellung der Zinsschranke auf EBITDA hilft nur beim Mobilien-Leasing. Die Immobilien- Leasinggesellschaften wären weiterhin von einer ruinösen Steuerbelastung betroffen. Hier sind weitere Nachbesserungen dringend erforderlich.“ Aus Gründen der Rechtssicherheit wolle man sich nicht auf die in Aussicht gestellten Verwaltungserlasse verlassen. Daher fordere der BDL eine gesetzliche Klarstellung. (ots/ml)