Die jüngsten Korruptionsfälle haben die Regierung zum überraschend schnellen Handeln veranlasst. Wie der Bundestag meldet, hat das Bundeskabinett heute beschlossen, das Strafrecht zu Korruptionsdelikten zu ändern. Ziel des Gesetzentwurfs sei es, die Bekämpfung der Korruption insbesondere im internationalen Bereich sowie im geschäftlichen Verkehr weiter zu verbessern, erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries am Mittwoch vor der Presse.
Die geplante Neuregelung setzt Vorgaben der Europäischen Union, des Europarats und der Vereinten Nationen um.
Kernpunkte des Gesetzentwurfs (laut Bundesjustizministerium):
Beispiel: Bereits heute ist es strafbewehrt, einen ausländischen Amtsträger zu bestechen, um einen staatlichen Auftrag zu erhalten. In Zukunft wird es nach deutschem Recht auch strafbar sein, einen ausländischen Grenzbeamten zu bestechen, um eine Einreise ohne gültigen Pass oder Visum zu ermöglichen.
Beispiel: Strafbar macht sich in Zukunft auch, wer Geld zahlt, um für ein Unternehmen einen Kredit ohne Bonitätsprüfung zu erhalten. |
Ein spezielle Erweiterung zur „Abgeordnetenbestechung“ soll laut Kabinett noch gesondert formuliert und eingebracht werden. (BMJ/ml)