Mit öffentlich geförderter sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung befasste sich am Montag der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Bundestages in einer Anhörung. Diese Arbeit steht nicht nur in unmittelbarer Konkurrenz zur privaten Wirtschaft, sondern kann bei falschem Einsatz nicht geförderte Arbeitsplätze vernichten. Die Experten waren sich in der Anhörung deshalb auch einig, dass eine solche Beschäftigung nur für schwer vermittelbare Langzeitarbeitslose in Frage kommen kann.
Uneinig waren sich die Experten, ob neue gesetzliche Regeln nötig sind. Während der öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales schätzte Kay Senius von der Bundesagentur für Arbeit, dass 100.000 bis 150.000 Menschen erreicht werden könnten, sofern man als Maßstäbe Langzeitarbeitslosigkeit, Krankheit und keine Ausbildung zu Grunde lege.
Die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen hatten Anträge eingebracht, in denen sie den Ausbau der öffentlich geförderten Beschäftigung fordern. Die Linke verlangt von der Bundesregierung sogar, mindestens 150.000 dieser neuen Arbeitsplätze zu schaffen, von denen jeder mit mindestens 1400 Euro pro Monat bezahlt werden solle.
Alle Sachverständigen lehnten es ab, arbeitslose Jugendliche auf diesem Weg zu integrieren. „Die sollten sich auf den ersten Arbeitsmarkt konzentrieren, um ihren Lebenslauf nicht schon zu Anfang zu belasten“, sagte Senius. Wichtig war allen ebenfalls, dass die Jobs dazu führen, die Arbeitslosigkeit zu reduzieren. Arbeitslose sollten nicht dauerhaft in öffentlich geförderten Jobs hängen bleiben, sondern über sie die Möglichkeit bekommen, einen Platz in der Privatwirtschaft zu finden.
Entschieden gegen staatlich finanzierte sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze sprach sich Jürgen Wuttke von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände aus. „Ein Bärendienst für die Betroffenen“ sei die Idee, denn er sei sich sicher, sie würden dadurch nicht in den ersten Arbeitsmarkt integriert, meinte Wuttke. (Deutscher Bundestag/ml)