Für Schäden aus Produktfehlern gerade zustehen, die im eigenen Unternehmen verursacht wurden, ist eine Selbstverständlichkeit. Dass Unternehmer aber auch für Sach-, Personen- und Vermögensschäden einstehen müssen, die durch Produktbestandteile entstehen, die zugeliefert wurden, birgt schwer kontrollierbare Risiken. Solche und weitere Risiken der besonderen Art deckt aber eine „Erweiterte Produkthaftpflichtversicherung“ ab.
Welche Bausteine eine derartige Versicherung in der Regel bietet, welche Risiken sich damit abdecken lassen und auf was dabei zu achten ist, erklärt der Beitrag „Erweiterte Produkthaftpflichtversicherung – Fehler im Vorprodukt werfen lange Schatten“ von Anette Stein im MittelstandsWiki. (ml)