Der Bundesrat hat heute einen Gesetzentwurf beschlossen, der das Gerichtsvollzieherwesens grundsätzlich reformieren und privatisieren soll, um die Zahl der erfolgreichen Vollstreckungen zu erhöhen und vor allem zu beschleunigen, da Forderungsausstände gerade für den Mittelstand immer wieder zu erheblichen Existenzgefährdungen führen.
Der heute gefasste Beschluss der Länderkammer geht auf eine Initiative Niedersachsens, Baden-Württembergs, Hessens und Mecklenburg-Vorpommerns zurück. Gerichtsvollzieher sollen demnach künftig keine Beamten, sondern Beliehene sein, die unter Staatsaufsicht tätig werden.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat sich jedoch vehement gegen den Gesetzentwurf ausgesprochen: „Gerichtsvollzieher vollstrecken Gerichtsentscheidungen und nehmen damit hoheitliche Aufgaben wahr, die Grundrechte von Bürgerinnen und Bürgern in erheblichem Maße betreffen können.“
Die Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens würde darüber hinaus für die Betroffenen eine Kostenerhöhung von durchschnittlich über 200 Prozent mit sich bringen. Dadurch werde riskiert, dass ein Gläubiger bei kleineren Geldschulden darauf verzichte, seine berechtigte Geldforderung vollstrecken zu lassen, weil er von den hohen Kosten – die er vorab zu tragen hat – abgeschreckt sei.
Die Bundesjustizministerin plädiert stattdessen für eine Verbesserung des jetzigen Systems. Vollstreckungsabläufe könnten durch die Einrichtung von Vollstreckungsbüros, deren Infrastruktur mehrere Gerichtsvollzieher gemeinsam nutzen würden, sowie Leistungsanreize im Gerichtsvollzieherkostengesetz und eine Verbesserung der Sachaufklärung optimiert werden. (Bundesministerium der Justiz/ml)