Die EU-Kommission unterbreitet im Grünbuch Arbeitsrecht Vorschläge, Selbstständige mit den Arbeitsschutzrechten von Arbeitnehmern auszustatten. Das Konzept dahinter nennt sich Flexicurity – Flexibilität plus Sicherheit. Dieses sozialdemokratische Konzept stand bereits bei der Einführung des Gesetzes zur Bekämpfung der Scheinselbstständigkeit unter der Rot-grünen Koalition im Jahr 1998 Pate.
In der Folge der Ausdehnung des Arbeitnehmerstatus auf Selbstständige verloren viele Kleinstunternehmer ihre Aufträge und gingen Pleite. Mit den Vorschlägen der EU-Kommission droht sich das Desaster zu wiederholen. Zu Recht warnt deshalb der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) vor diesen Bestrebungen.
Auch der Gedanke, den Arbeitnehmerbegriff auf diese Weise in Europa vereinheitlichen zu wollen, sei falsch, warnt die Arbeitsrechtsexpertin des Verbands, Hildegard Reppelmund. Sie weist darauf hin, dass der Arbeitnehmerbegriff und das Arbeitsrecht in den verschiedenen Ländern zu unterschiedlich seien und auf völlig unterschiedlichen Traditionen beruhen. Sie seien zudem so eng mit dem Sozial- und dem Steuerrecht verwoben, dass jegliche EU-Harmonisierung zu negativen Verwerfungen der Rechtssysteme der Mitgliedstaaten führen würden. (DIHK/ml)