Im Rahmen eines Berichts der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Modernisierung des Zwangsvoll- streckungsrechts/Zwangsvollstreckungsverfahrens“ kamen zwei neu geplante Gesetzentwürfe zur Zwangsvollstreckung zur Sprache. Um zu Gunsten aller Verfahrensbeteiligten einen höheren Erlös zu erzielen, sollen Gerichtsvollzieher künftig in der Lage sein, gepfändete Gegenstände über das Internet zu versteigern. Dieser Gesetzentwurf wird demnächst in den Abstimmungsprozess gegeben.
Ebenfalls kurz vor dem Abschluss steht ein Gesetzentwurf zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung. Gegenstand dieses Gesetzesvorhabens ist, dass ein Schuldner, der nicht willens oder in der Lage ist, eine vom Gerichtsvollzieher geforderte Zahlung an den Gläubiger zu leisten, direkt zu Beginn des Verfahrens verpflichtet werden soll, seine Vermögensverhältnisse offen zu legen. Zeitaufwändige, kostspielige und letztlich nutzlose Pfändungsversuche durch den Gerichtsvollzieher sollen so in diesen Fällen künftig entbehrlich werden.
Der Gesetzentwurf sieht darüber hinaus für den Gerichtsvollzieher die Möglichkeit vor, Daten des Schuldners bei Meldeämtern und anderen Stellen abzurufen, um so einen effektiveren Vollstreckungszugriff zu ermöglichen. In den Ländern sollen künftig zudem zentrale Vollstreckungsgerichte eingerichtet werden, bei denen die bisher dezentral von den Amtsgerichten geführten Schuldnerverzeichnisse elektronisch abrufbar vorgehalten werden. Der Gesetzentwurf soll im Herbst 2007 der Konferenz der Justizminister vorgelegt werden. (BJM/ml)