Schon gewusst? Abmahnen kann nicht nur der Chef den Mitarbeiter, sondern auch der Mitarbeiter den Chef. Sogar die liebe Konkurrenz kann abmahnen. Letzteres ist dann zwar keine arbeitsrechtliche Maßregelung sondern eine wettbewerbsrechtliche, aber für einen mittelständischen Unternehmer nicht weniger unangenehm. Diesen Abmahnungen der etwas anderen Art widmet sich der Berliner Rechtsanwalt Dr. Hans-Georg Meier in der zweiten Folge unserer kleinen Podcastserie zum Thema. (ml)
Mehr Informationen zum Thema Abmahnung:
- Rechtzeitig abmahnen statt spät meckern (Podcastfolge 1 zum Thema Abmahnung)
- Abmahnung (Schwerpunktbeitrag zum Thema)
- Alkohol in KMU (Sonderfall einer Abmahnung wegen Alkoholkonsums im Betrieb)
- Kündigungsschutz (Abmahnung als Vorstufe einer Kündigung)