Nachdem vor rund einer Woche auch der Bundesrat der Energieeinsparverordnung zugestimmt hat, kann diese demnächst Kraft treten. Vorher allerdings muss die Bundesregierung ihrerseits einigen Änderungen zustimmen, die der Bundesrat fordert, darunter die für den Mittelstand wichtige Ausweitung des Ausstellerkreises auf weitere Handwerksbereiche, zum Beispiel das Elektrotechnik-, Tischler- und Glaserhandwerk.
Mit der ursprünglich vorgesehenen Regelung wäre laut Bundesrat eine Vielzahl von geeigneten und qualifizierten Handwerksberufen von vornherein ausgeschlossen worden. Die Länder verlangen daher unter anderem, dass die Berechtigung zur Ausstellung von Energieausweisen für bestehende Gebäude nicht zusätzlich von der Eintragung in die Handwerksrolle abhängt.
Um den Eigentümern und Vermietern die Möglichkeit der energetischen Sanierung ihrer Gebäude zu geben, verlangt der Bundesrat zusätzlich die zeitliche Verschiebung der Fristen für die Einführung des Energiepasses um sechs Monate. Vor dem Hintergrund der Anzahl der zu versorgenden Immobilieneinheiten und des zu erwartenden Auftragsstaus sei der bisher geplante Zeitraum nicht ausreichend.
Ferner sprechen sich die Länder dafür aus, bei Baudenkmälern von der Verpflichtung zur Erstellung eines Energieausweises abzusehen. Andernfalls würde der Modernisierungsdruck auf Baudenkmäler erhöht und das Erscheinungsbild der Gebäude gefährdet. Zudem böte der Denkmalschutz kein klimapolitisch relevantes Einsparpotenzial.
Akzeptiert die Bundesregierung die Forderungen des Bundesrats, wird die Verpflichtung zur Ausstellung von Gebäudeenergieausweisen bei Vermietung und Verkauf stufenweise ab 1. Juli 2008 eingeführt. Verkäufer und Vermieter werden weitgehend die Wahl zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweisen haben. Nur für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, für die vor Geltung der ersten Wärmeschutzverordnung vom November 1977 der Bauantrag gestellt worden ist und die nicht dem Anforderungsniveau dieser Wärmeschutzverordnung entsprechen, werden ab 1. Oktober 2008 ausschließlich Bedarfsausweise Pflicht. (BMWi/ml)