Ab dem 1. Juli 2007 gilt laut Deutscher Bundesbank ein erhöhter so genannter Basiszinssatz von 3,19% (bisher 2,70%). Der Basiszinssatz wird von der Bundesbank nach gesetzlichen Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuchs errechnet und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die aktuelle Änderung wird morgen im Bundesanzeiger 117 bekannt gegeben.
Der Basiszinssatz des BGB dient vor allem als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen. Er verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche seine Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres. (Deutsche Bundesbank/ml)