Bei den „Genossen“ sollte es sich allerdings um seriöse Gründer mit solidem Kaufmannswissen handeln. Dann aber reichen bereits drei, um eine Genossenschaft zu gründen. Vor der Neuregelung des Genossenschaftsrechts Mitte letzten Jahres waren noch sieben Gründungsmitglieder nötig. Auch bei den Hürden und Pflichten wurde kräftig ausgelichtet. Seitdem ist die Rechtsform unter bestimmten Umständen für Gründer eine attraktive Alternative zur GmbH und Limited.
Dennoch zögern viele Gründer, diese Rechtsform in Betracht zu ziehen. Noch immer haftet der Genossenschaft der Mief der Mitte des 19. Jahrhunderts an, als die ersten genossenschaftlichen Vereine gegründet wurden. Immerhin dienten die meisten der damaligen Genossenschaften bereits dazu, Handwerkern günstigere Einkäufe ihres Rohmaterials zu ermöglichen.
Die beiden prominentesten Beispiele in heutiger Zeit, die Lebensmittelkette Edeka und die Volksbanken/Raiffeisenbanken, zeigen aber, dass Genossenschaften sehr erfolgreiche und moderne Unternehmen sein können.
Für wen sich diese Rechtsform lohnt und welche Rahmenbedingungen zur Gründung vorliegen müssen, beschreibt MittelstandsWiki-Autorin Sabine Philipp in ihrem Beitrag „Genossenschaft – gemeinsam selbstständig„. (ml)