Ab Sonntag, den 1. Juli 2007 gilt für das Gebäudereinigerhandwerk das Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Für die rund 850.000 Beschäftigten des Gewerbes bei inländischen Arbeitgebern besteht bereits ein bundesweiter Tarifvertrag mit insgesamt sieben allgemein verbindlichen Lohngruppen. Ab Sonntag gelten diese auch für Beschäftigte ausländischer Unternehmen,wenn sie in Deutschland arbeiten.
Um eine Überprüfung durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) zu ermöglichen, sind ausländische Arbeitgeber und Entleiher, die Leiharbeiter eines ausländischen Leiharbeitunternehmens einsetzen, verpflichtet, den Einsatz der Arbeitnehmer bei den Zollbehörden vor Beginn der Arbeiten anzumelden. Darüber hinaus müssen in- und ausländische Arbeitgeber die Arbeitszeit der eingesetzten Arbeitnehmer aufzeichnen; für die Prüfung erforderliche Unterlagen sind im Inland bereitzuhalten. Verstöße können mit einer Geldbuße geahndet werden. Weitere Informationen werden auf den Internetseiten der Zollbehörden zugänglich gemacht. Eine Tabelle mit den gültigen Mindestlohntarifen ist ebenfalls im Internet zugänglich. (BMAS/ml)